Masseur und Medizinischer Bademeister: nichtärztlicher Heilberuf
Masseur und medizinischer Bademeister ist ein nichtärztlicher Heilberuf. Masseure arbeiten häufig nach ärztlicher Anordnung und unterstützen diese bei der Therapie des Klienten. (1)
Umgangssprachlich wird als Masseur jede Person bezeichnet, die eine Massage ausführt.
Der Masseur und medizinische Bademeister behandelt seine Klienten mit Massagen, Bädern und anderen Maßnahmen der physikalischen Therapie. Dabei werden mechanische Kräfte, Licht, Wasser, Wärme und Kälte eingesetzt. Zu den gängigen Maßnahmen der physikalischen Therapie gehören z. B. das Medizinische Bad, die Kneipp-Therapie und Packungen. (1)
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Ein Masseur arbeitet typischerweise in einem Krankenhaus, Gesundheitszentrum, einer physiotherapeutischen Praxis, einem Altenheim, ambulatnen Pflegedienst oder in einer Wellness-Einrichtung wie einer Massagepraxis. (2)
Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister
Die Ausbildung zum Masseur erfolgt durch den Besuch einer Berufsfachhochschule, in der der Ausbildungsgang Masseur und medizinischer Bademeister angebeoten wird. Die Ausbildung dauert 2 1/2 Jahre und endet mit einem staatliche anerkannten Abschluss. Sie ist bundesweit einheitlich geregelt und an staatlich anerkannten Schulen in der Regel kostenfrei.
Im letzten halben Jahr erfolgt ein Pflichtpraktikum in einem Ausbildungsbetrieb, z. B. einem Krankenhaus. Während dieser praktischen Ausbildung kann sich der Masseur auf verschiedene Verfahren spezialisieren und so individuelle Schwerpunkte setzen.
Inhalte der Ausbildung
Die Inhalte der Ausbildung gehen von der Ermittlung eines Befundes, über anatomische Kenntnisse (insb. Bewegungsapparat) bis hin zu Hygienemaßnahmen und gesetzlichen Regelungen im Gesundheitswesen. Im praktischen Teil der Ausbildung geht es z. B. um die klassische Massagetherapie, Reflexzonentherapie, Elektrotherapie und die Strahlentherapie. (3)
Voraussetzungen und Eignung
Für die Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister muss man mindestens 16 Jahre alt sein und einen Hauptschulabschluss (oder gleichwertig) haben. Möglich ist auch eine mindestens einjährige, abgeschlossene Berufsausbildung. Eine weitere Voraussetzung ist die gesundheitliche Eignung. (3)
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Besonders geeignet sind Menschen mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein, denn es geht um die erfolgreiche Behandlung von kranken Menschen. Hilfreich sind außerdem Selbständigkeit, Auffassungsvermögen, koordinatives Gechick, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz. (3)
Weiterbildung zum Physiotherapeuten
Im Anschluss an die Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister kann eine Weiterbildung zum Physiotherapeuten erfolgen. (2)
Gehalt von Masseuren
Das Gehalt eines Masseurs richtet sich stark nach dem Arbeitgeber und dem Anstellungsort. In der Privatwirtschaft wird das Gehalt in der Regel selbst ausgehandelt. Als Richtwerte gelten die Tarifverträge im öffentlichen Dienst. So liegt das Einstiegsgehalt häufig in der Gruppe 3 oder 4 mit 1.676 bzw. 1.704 Euro brutto im Monat. (3)
Wenn der Masseur freiberuflich in einer eigenen Praxis mit Kassenzulassung arbeitet, wird er nach den von den Krankenkassen festgelegten Vergütungssätzen bezahlt. Da es in diesem Bereich mehrere Einflussfaktoren gibt, ist eine genaue Bezifferung an dieser Stell nicht möglich. (3)
Quellenverzeichnis
- Berufe-Lexikon.de: Berufsbild Masseur/in, abgerufen am 10.07.2012.
- Bundesagentur für Arbeit: Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in, abgerufen am 10.07.2012.
- Wellness-Massage-Portal.de: Masseur, abgerufen am 10.07.2012.