Diagnose: Bestimmung einer körperlichen oder psychischen Krankheit
Die Diagnose (griechisch diagnosis für Entscheidung/Unterscheidung) steht vor Beginn einer jeden Behandlung im medizinischen oder therapeutischen Bereich. Sie ist notwendig, um festzustellen, welche Beschwerden vorliegen, woher sie kommen und wie eine Behandlung aussehen kann. Es handelt sich somit um das Feststellen und Benennen eines konkreten Krankheitsbildes zu Zwecken der Weiterbehandlung.
Die Diagnostik beschreibt dabei also den Weg hin zur Diagnose.
Unterschieden wird bei der Diagnostik zum Beispiel zwischen apparativen, chemischen und bildgebenden Verfahren (1). Weiterhin kann zwischen Diagnostik innerhalb verschiedener Fachrichtungen oder dem Diagnose-Setting unterschieden werden, so zum Beispiel in der akuten Notfalldiagnostik außerhalb einer Praxis oder Klinik.
Ablauf einer Diagnose
Die Diagnose-Erstellung beginnt immer mit der Anamnese, beziehungsweise dem Anamnese-Gespräch. Während dieser befragt der Arzt oder Therapeut den Patienten ausführlich nach seiner Krankheitsgeschichte, sozialen Hintergründen und akuten Beschwerden. Anschließend entscheidet der Therapeut – je nach Fachrichtung und Beschwerdebild – über das weitere Vorgehen.
In der Orthopädie, Physiotherapie oder Sporttherapie folgt beispielsweise meist der Sicht- und dann der Tastbefund, die sogenannte Palpation. Beim Sichtbefund wird die betroffene Stelle im Zusammenhang mit dem ganzen Körper betrachtet.
Außerdem kann der Patient gebeten werden, bestimmte Bewegungen auszuführen, um zu sehen wie sich konkrete Areale bei Beanspruchung verhalten.
Beispielsweise kann der Therapeut anhand einer Elevation (Anheben) der Schultern erkennen, inwieweit der Bewegungsfluss gleichmäßig ist und die Schultern symmetrisch positioniert sind.
Beim Tastbefund hingegen bewegt sich der Patient meist nicht, sondern wird vom Therapeuten gezielt abgetastet. In der Physiotherapie können auf diese Art und Weise Unregelmäßigkeiten oder Schiefstellungen im Bewegungsapparat, kleinflächige punktuelle oder großflächige Verspannungen ertastet werden.
Eine Kombination aus mehreren Diagnoseverfahren ist immer sinnvoll, um Differentialdiagnosen ausschließen und Beschwerden besser einordnen zu können (2).
Um ein Beispiel aus dem Bewegungsbereich zu nennen, kann im Fall einer Fehlhaltung eines Patienten durch Anamnese, Sicht-, und Tastbefund sowie gezielte aktive Bewegungs-Tests beim Patienten festgestellt werden, ob es sich bei einem gekrümmten Rücken um eine Haltungsschwäche oder einen Haltungsschaden handelt.
Diese unterscheiden sich in Form ihrer Reparabilität und Ursache: Während Haltungsschäden pathologische Hintergründe haben und einer dauerhaften therapeutischen Begleitung bedürfen, resultieren Haltungsschwächen aus mangelnd ausgebildeter oder nicht pathologisch verkümmerter Stütz-Muskulatur. Dementsprechend unterscheidet sich, trotz zum Teil ähnlichem Erscheinungs- und Beschwerdebild, der weitere Behandlungsansatz maßgeblich.
Methodenvielfalt
Gängige Verfahren sind EKG=Elektrokardiogramm und EEG=Elektroenzephalographie.
Das EKG gibt es sowohl als Ruhe-EKG, als auch als Belastungs-EKG. Beide werden für die Untersuchung des Herzrhythmus in unterschiedlichen Belastungsstadien eingesetzt. Ähnlich verhält es sich mit der EEG, mit welcher Aktivitäten des Gehirns gemessen werden können.
Weiterhin werden regelmäßig bildgebende Verfahren, wie CT=Computertomographie, MRT=Magnetresonanztomographie, Röntgentomographie oder Ultraschall zur Diagnostik eingesetzt. Dabei wird die CT meist für knöcherne Strukturen eingesetzt, während sich das MRT besonders gut dazu eignet, Weichgewebe bildtechnisch zu erfassen.
Nach wie vor wichtig sind traditionelle (teil)manuelle Diagnostik-Methoden wie Abhören (Auskultation) und Reflex-Tests. In manchen Fällen ist es nur mit Hilfe eines operativen Eingriffs möglich, eine endgültige Diagnose zu stellen. Dies ist beispielsweise bei einigen -auch gutartigen – Tumoren der Fall. Auch ohne Operation wird häufig Gewebematerial untersucht, um zu einer Diagnose zu gelangen oder diese zu verifizieren.
Rechtliches
In Deutschland dürfen offiziell nur Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker im Humanbereich eine Diagnose stellen. Oft leitet der Facharzt für Allgemeinmedizin zum Beispiel eine Verdachtsdiagnose an Kollegen bestimmter Fachrichtungen weiter, um diese abzuklären.
Andere Therapeuten dürfen lediglich Verdachtsdiagnosen äußern und erheben sinnvollerweise vor ihrer Behandlung ebenfalls eine Anamnese in ihrem Bereich.
Ärztliche oder psychotherapeutische Diagnosen werden zu Zwecken der Übersichtlichkeit und des Datenschutzes in bestimmten Codierungen verschlüsselt (3). Die häufigsten Klassifikationen sind dabei der von der WHO herausgegebene ICD-10-Diagnoseschlüssel, sowie das DCM-5 (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen) der American Psychiatric Association (APA). Bei der zugehörigen Nummer handelt es sich um die jeweilige landesbezogene Auflagenzahl.
Quellenverzeichnis
- Graf von Westphalen, Georg: Diagnose, https://flexikon.doccheck.com/de/Diagnose, abgerufen am 1. September 2019
- Making a diagnosis, John P. Langlois, Chapter 10 in Fundamentals of clinical practice (2002). Mark B. Mengel, Warren Lee Holleman, Scott A. Fields. 2nd edition. p.198. ISBN 0-306-46692-9
- Hogrefe: Klinik, https://www.hogrefe.de/themen/klinik/, abgerufen am 1. September 2019